16.09.2022, Medienmitteilung

Ukraine: Kanton Zug organisiert Notfallplanung

Die Lage in der Ukraine bleibt weiterhin unsicher und schwer einschätzbar. Um in jedem Fall auf schnell steigende Zahlen von ukrainischen Schutzsuchenden vorbereitet zu sein, hat der Kanton Vorkehrungen für die Notfallplanung getroffen. Sie ermöglicht es, dass im Krisenfall nach Ausschöpfung aller oberirdischen Unterkünfte auch unterirdische Schutzanlagen temporär genutzt werden können. «Wir alle hoffen, dass es nicht so weit kommt, dennoch müssen wir auf sämtliche Eventualitäten vorbereitet sein», so Regierungsrat Andreas Hostettler.

Aktuell sind 17,6 Millionen Menschen aus der Ukraine auf der Flucht, davon 11 Millionen ausserhalb des Landes. Rund 64 000 Flüchtende haben sich in der Schweiz in einem Bundesasylzentrum registriert. Bisher sind dem Kanton Zug rund 820 Personen zugewiesen worden. Der Kanton Zug geht aktuell von zwei Szenarien aus. Beim Szenarium «Minimal» rechnen die zuständigen Behörden bis Ende 2022 mit 80 000 bis 85 000 Schutzsuchenden in der Schweiz und dementsprechend maximal 1275 Zuweisungen in den Kanton Zug bis Ende 2022. Beim Szenarium «Maximal» wird bis Ende Jahr mit 120 000 Schutzsuchenden gerechnet und somit mit 1800 Zuweisungen in den Kanton Zug.

Investitionen in der Höhe von 50 000 Franken

Ukrainische Schutzsuchende werden derzeit in kantonalen Unterkünften, in Gastfamilien sowie leerstehenden Wohneinheiten untergebracht. Durch die grosse Solidarität der Bevölkerung und deren Bereitschaft, als Gastfamilien Flüchtende aufzunehmen sowie dank der innert kurzer Zeit eröffneten kantonalen Unterkünfte konnte bis anhin – und kann auch in naher Zukunft – genügend Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.

Trotzdem bleibt die Lage in der Ukraine unsicher und es ist schwer abschätzbar, wie sich die Fluchtzahlen entwickeln. Beim Szenario «Maximal» müsste temporär die Notfallplanung ausgelöst werden. Dabei würden unterirdische Schutzanlagen für die Unterbringung von ukrainischen Schutzsuchenden genutzt. Konkret hat darum der Regierungsrat das Amt für Zivilschutz und Militär damit beauftragt, die Schutzanlage Werkhof in Cham (175 Plätze) so auszurüsten, dass sie sofort bezugsbereit wäre, wenn die Prognosen zeigen, dass innerhalb von vier Wochen die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter mit Schutzstatus S im Kanton Zug nicht mehr gewährleistet ist. Getätigt werden Investitionen in der Höhe von 50 000 Franken. Die Gemeinde Cham wurde über diese Absichten informiert und in die Notfallplanung einbezogen. Als weitere Objekte der Notfallplanung hat der Regierungsrat die Schutzanlage Schluecht in Cham (50 Plätze) und die Anlage Sternmatt II (320 Plätze) in Baar definiert, sollten die Kapazitäten in der Schutzanlage Werkhof Cham nicht ausreichen.

Mehrwert auch für Zivilschutz, Gemeindeführungsstab und Feuerwehr

Auch bei der allfälligen Inbetriebnahme der unterirdischen Unterkünfte würde der Betrieb durch das Kantonale Sozialamt gewährleistet. In Abhängigkeit der Lage kann das Kantonspersonal punktuell durch Dritte, etwa Sicherheitsdienstleister, verstärkt werden, wie dies bereits bei den kantonalen Unterkünften für die Schutzsuchenden im Frühjahr 2022 der Fall war. Die Nutzung von unterirdischen Unterkünften soll als letztes Mittel und ausschliesslich vorübergehend stattfinden, bis wieder anderweitig genügend oberirdischer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte die Notfallplanung in Kraft treten, hätten die Beschulung und Integration keine Priorität mehr; es ginge primär darum, die grosse Anzahl Geflüchteter unterzubringen.

Unabhängig vom Krieg in der Ukraine kommt die Investition im Werkhof Cham auch dem Zivilschutz zu Gute. Er nutzt die Schutzanlage als Ausbildungsstätte in den Bereichen Kommunikation und Netzwerkinstallationen. Des Weiteren hat der Ausbau einen Mehrwert für den Gemeindeführungsstab, die Feuerwehr Cham sowie Vereine und Veranstalter von Grossanlässen, welche die Anlage häufig mieten.

Kontakt

Andreas Hostettler

Regierungsrat
Direktion des Innern

+41 41 728 24 30 andreas.hostettler@zg.ch