24.05.2023, Medienmitteilung

Kanton entschädigt Abklassierungen

Der Kanton Zug entschädigt die Gemeinden Zug und Baar für die Abklassierung verschiedener Strassenstücke. Die Änderung der Zuständigkeiten ergibt sich aufgrund der Inbetriebnahme der Tangente Zug/Baar.

Im Juni 2021 wurde die Tangente Zug/Baar (TZB) eröffnet, die die Autobahn mit den Berggemeinden verbindet. Damit änderten sich die Zuständigkeiten mehrerer Kantons- und Gemeindestrassenabschnitte. So wurden die Ägeri- und Zugerstrasse in Baar sowie die Baarer- und Feldstrasse in Zug zu Gemeindestrassen abklassiert. Im Gegenzug wurde ein Teil der Aabachstrasse zur Kantonsstrasse aufklassiert. Zur Abfederung der finanziellen Mehraufwendungen der beiden Standortgemeinden und als Beitrag für die Umgestaltung der Zuger- und Baarerstrasse spricht der Kanton Zug den beiden Standortgemeinden eine einmalige Entschädigung von insgesamt 19,491 Millionen Franken zu.

Eintrag im Richtplan

Im kantonalen Richtplan ist festgehalten, dass mit Inbetriebnahme der TZB die Zuger- und die Baarerstrasse vom Knoten Neufeld bis zum Bundesplatz, die Feldstrasse von der Baarerstrasse bis zum Kreisel Feldstrasse und die Ägeristrasse von der Langgasse bis zum Knoten Margel an die Stadt Zug beziehungsweise die Gemeinde Baar abzugeben sind. Im Gegenzug wird die gemeindliche Aabachstrasse vom Kreisel Aabachstrasse bis zur Chamerstrasse zur Kantonsstrasse aufklassiert. Die Stadt Zug und die Gemeinde Baar haben mit der Eröffnung der TZB die Verwaltung der abklassierten Kantonsstrassen und der Kanton diejenige der aufklassierten Gemeindestrasse übernommen. Somit sind sie jeweils für deren Betrieb, Unterhalt, Erneuerungen, Bewilligungen usw. verantwortlich.

Entschädigungen im Objektkredit enthalten

Die finanzielle Abgeltung bei der Umklassierung von Strassen wird im Gesetz über Strassen und Wege festgehalten. Die Entschädigungsberechnung erfolgt aufgrund des Strassenzustands und der Verkehrsbelastung. Die Zuger-/Baarerstrasse ist eine zentrale innerstädtische Verkehrsachse. Mit Inbetriebnahmen der Nordstrasse und der TZB wurden Verkehrsentlastungen erreicht und damit einhergehend eine Stärkung als ÖV-Achse. Der Kanton leistet nun einen einmaligen Beitrag an die städtebauliche Umgestaltung. Eine Umgestaltung der Zuger-/Baarerstrasse an die neuen Bedürfnisse ist ein wichtiges Element, um die dortige langfristige Verkehrsqualität zu gewährleisten und die Aufenthaltsqualität zu stärken. Die beiden Standortgemeinden können nun die Umgestaltung nach ihren Bedürfnissen vorantreiben. Der Gemeinde Baar werden 6,352 und der Stadt Zug 13,139 Millionen Franken einmalig ausbezahlt. Diese insgesamt 19,491 Millionen Franken werden dem Projekt Tangente Zug/Baar belastet, die im bewilligten Objektkredit von 201 Millionen Franken enthalten sind.

Plan mit den Abklassierungen

Die rot markierten Strassenabschnitte werden zu Gemeindestrassen abklassiert und der grün markierte Abschnitt zur Kantonsstrasse aufklassiert.

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

+41 41 728 53 07 charly.keiser@zg.ch