05.07.2023, Medienmitteilung

Was im Aquarium lebt, gehört nicht in unsere Gewässer

Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden an Biodiversität und Infrastruktur anrichten und macht sich strafbar. Der Kanton Zug informiert gemeinsam mit anderen Kantonen, warum das Freilassen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen verboten ist, was beim Kauf zu beachten ist und welche Lösungen es gibt, wenn man Tiere und Pflanzen nicht mehr behalten kann oder will.

Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen ihrer Aquarien und Gartenteiche entledigen, indem sie Tiere oder Pflanzen in Bächen, Flüssen oder Weihern entsorgen. Wer seine Heimtiere so vermeintlich in die Freiheit entlässt, führt entweder deren Ende herbei oder schadet der Natur. «Die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichlebewesen kann in unseren Gewässern nicht überleben. Und der kleine Teil, der sich zu etablieren vermag, kann als invasive Art grosse Schäden anrichten», so Roman Keller, Abteilungsleiter Fischerei und Jagd vom Amt für Wald und Wild des Kantons Zug.

Grosse Schäden durch invasive Arten

Wie diese Schäden aussehen können, zeigt sich an diversen Beispielen: Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten können ganze Weiher leerfressen und bedrohen damit seltene Amphibien- und Insektenarten. Gebietsfremde Garnelen und Flohkrebse sind wahrscheinlich durch das Ausschütten von Aquarienwasser in unsere Gewässer gelangt. Freigelassene Grosskrebse aus Nordamerika übertragen die sogenannte Krebspest, eine Krankheit, die für einheimische Krebse tödlich ist. Auch Aquarienpflanzen, wie etwa das Brasilianische Tausendblatt, können problematisch sein, denn sie wachsen sehr schnell und bilden dichte, teppichartige Bestände. Es ist deshalb verboten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen. Auch im Aquarienwasser können sich winzig kleine Lebewesen befinden, weshalb auch dieses nicht in der Natur ausgeleert werden darf.

Empfehlungen für Personen mit Aquarien, Haustieren und Gartenteichen

Die Kantone informieren auf ihren Webseiten und anderen Kanälen über dieses Problem und geben Empfehlungen für Personen ab, die ihre Aquarien oder Gartenteiche nicht mehr behalten können oder wollen. Der wichtigste Grundsatz lautet: Bereits vor einer Anschaffung sollte man sich Gedanken machen, ob die nötige Zeit für Pflege und Unterhalt langfristig vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten, etwa in den Sommerferien, abgedeckt werden können.

Empfehlungen vor der Anschaffung:

- Die Anschaffung eines Tieres oder das Anlegen eines Gartenteichs oder Aquariums gut abwägen.

- Sicherstellen, dass keine Lebewesen entkommen können.

- Keine Tiere oder Pflanzen von Reisen mit nach Hause bringen.

Empfehlungen, falls man Tiere oder Pflanzen nicht mehr behalten kann:

- Im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren.

- Wenn sich keine andere Lösung finden lässt: An eine Tierarztpraxis wenden.
- Wasserpflanzen im Kehricht oder einer professionellen Kompostieranlage entsorgen.

- Wasser aus Aquarien im Abwasser entsorgen (nicht in Dolen und in Gewässern).

An der Informationsaktion beteiligen sich die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, St.Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis, Zug, Zürich und das Fürstentum Liechtenstein.

Kontakt

Roman Keller

Abteilungsleiter Fischerei und Jagd
Direktion des Innern

+41 41 728 35 57 roman.keller@zg.ch