08.09.2023, Medienmitteilung

Richtplanänderungen liegen öffentlich auf

Der Kanton Zug stellt weitere Weichen für seine räumliche Entwicklung. Dazu muss der Richtplan geändert werden. Ab heute liegen die geplanten Änderungen öffentlich auf.

Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan in verschiedenen Kapiteln an. Konkret geht es um Anträge der Zuger Gemeinden sowie um Anpassungen in den Kapiteln Wald, Gewässer, Kantonsstrassen, Güterverkehr und Velowege. Von den Anpassungen betroffen sind dabei die Hauptkapitel Siedlung, Landschaft und Mobilität. Die Unterlagen für die geplanten Richtplanänderungen liegen vom 8. September 2023 bis zum 6. November 2023 öffentlich auf. Nach der öffentlichen Mitwirkung überarbeitet die Baudirektion die Vorlage zuhanden des Regierungsrats, der die Richtplananpassung schliesslich dem Kantonsrat zum Beschluss unterbreitet. Geplant ist, dass das Kantonsparlament im Sommer 2024 über die Vorlage diskutieren kann.

Wünsche der Gemeinden

Die Gemeinde Unterägeri möchte eine Fläche im Bereich des heutigen Tenniscenters (Gebiet Spinnerei/Zugerstrasse) aus dem Vorranggebiet Arbeitsnutzung entlassen und so für die Wohn- und Arbeitsnutzung öffnen. Zur Realisierung des Vorhabens ist im Anschluss an die Richtplananpassung die nachgelagerte Umzonung durch die Gemeinde in eine Mischzone nötig. Zudem will Unterägeri eine Siedlungsbegrenzungslinie marginal verschieben, um die Flächen in der Arbeitszone Rain optimal nutzen zu können. Und die Gemeinde Neuheim beantragt, die Siedlungsbegrenzungslinie in den Gebieten Lindenweg und Maiacker geringfügig zu verschieben.

Druckluft für den Zugersee

Mit dem Ziel, die Biodiversität im Wald zu fördern, sollen zwei neue Waldnaturschutzgebiete ausgewiesen und ein bestehendes Gebiet vergrössert werden. Dies aufgrund ihrer ökologischen Qualität. Die Grundeigentümerschaften stehen den neuen Gebieten positiv gegenüber. Zudem wird die ökologische Aufwertung von Fliessgewässern und Seeufern gemäss dem Gewässerschutzgesetz weiterverfolgt. Die Renaturierung der Lorze im Lorzentobel wird nun als konkretes Vorhaben aufgenommen. Die zur Aufwertung vorgesehenen achtzehn Seeufer werden in den Richtplan aufgenommen. Weiter soll der Kantonsrat analog zu den Fliessgewässern eine Prioritätenliste für die zu renaturierenden Seeufer beschliessen. Der Zugersee weist bekanntlich eine zu hohe Nährstoffbelastung auf. Um die Wasserqualität gemäss den Vorgaben der Gewässerschutzverordnung zu verbessern, wird neben den bereits beschlossenen see-externen Massnahmen die Einführung einer Kompressionsanlage mit Druckluft zur Zirkulationsunterstützung im Winter erwogen.

Dichteres Velonetz

Der Kantonsrat setzte im Jahr 2009 die beiden Güterumladestationen Rotkreuz und Zug im Richtplan fest. Der Richtplantext zur mittlerweile nicht mehr in Betrieb stehenden Güterumladestation Steinhausen soll aus dem Richtplan gestrichen werden. Weiter sind die beiden Standorte Zug und Rotkreuz an einem Standort (Rotkreuz) zu konzentrieren. Darum soll auch der Eintrag der Güterumladestation Zug aus dem Richtplan entfernt werden. Im Juni 2023 beschloss der Kantonsrat im Richtplan neue Richtlinien für den Veloverkehr. Er beauftragte den Regierungsrat, die nötigen Netze in den kantonalen Richtplan zu integrieren. Am 1. Januar 2023 trat zudem das Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) in Kraft, das Kantone zur Planung und Umsetzung von Velowegnetzen verpflichtet. Die vorliegende Anpassung erfüllt diese Forderungen. Das Zuger Velowegnetz besteht aus einem Alltags- und einem Freizeitnetz. Die Velobahnen als Teil des Alltagsnetzes sind separat ausgewiesen. Das Freizeitnetz entstand in einem breit abgestützten Prozess mit allen betroffenen Anspruchsgruppen.

Unterlagen im Internet

Den raumplanerischen Bericht mit den neuen, dem Kantonsrat zu unterbreitenden Beschlüssen des Richtplans findet sich unter: www.zg.ch/richtplan. Auf der Webseite steht ein Formular zur Mitwirkung zur Verfügung. Zusätzlich können Interessierte die Unterlagen während den ordentlichen Bürozeiten beim Amt für Raum und Verkehr an der Aabachstrasse 5 in Zug, 3. Stock, sowie bei allen Einwohnergemeinden einsehen.

So sieht das kantonale Velowegnetz für den Alltag aus.

So sieht das kantonale Velowegnetz für den Alltag aus.

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

+41 41 728 53 07 charly.keiser@zg.ch