16.07.2024, Medienmitteilung

Quaggamuschel im Zugersee nachgewiesen

Im Zugersee wurde die Quaggamuschel nachgewiesen. Dies fast zeitgleich mit dem Fund im Alpnachersee im Kanton Obwalden. Zum Schutz noch nicht befallener Gewässer und zum Schutz vor anderen invasiven Arten werden die bereits getroffenen Massnahmen in Koordination mit den anderen Zentralschweizer Kantonen weitergeführt.

Die Quaggamuschel ist eine invasive, gebietsfremde Art mit grossem Schadenpotenzial. Sie stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich in unseren Gewässern rasant aus. Als Hauptgrund für die Verbreitung gelten Boote, die das Gewässer wechseln. Die Quaggamuschel hat bereits mehrere Schweizer Gewässer – so den Bodensee und Genfersee – besiedelt. Man findet sie dort in Ansammlungen von bis zu 25 000 Muscheln pro Quadratmeter. Quaggamuscheln verändern und verarmen Lebensräume, verstopfen Seewasserfassungen, führen zu Einbussen in der Fischerei und beeinträchtigen die Erholungsnutzung im See. «Der Kanton Zug hat die Massnahmen zum Schutz der Zuger Gewässer sehr schnell und konsequent umgesetzt. Umso mehr bedauere ich, dass die Quaggamuschel trotz den Präventionsmassnahmen in den Zugersee gelangen konnte», so Statthalter und Direktor des Innern, Andreas Hostettler. In Anbetracht der raschen Ausbreitung der invasiven Muschelart in der Schweiz komme die Nachricht jedoch nicht ganz überraschend.

Zuerst DNA-Spuren, dann die Muschel gefunden

Im Rahmen des Monitorings wurden vom Zugersee und Ägerisee Wasserproben entnommen und nach DNA-Spuren der Quaggamuschel untersucht. Die Resultate sämtlicher Proben lieferten Hinweise auf den Befall des Zugersees. Als Folge davon wurde dem Wasserforschungsinstitut Eawag der Auftrag erteilt, systematisch auf Sedimentproben nach der Quaggamuschel zu suchen. Kurz vor Start dieser Untersuchung wurden von professionellen Tauchern Anfang Juli Quaggamuscheln im Zugersee gefunden. Während bisher nur die sehr ähnliche, aber weniger invasive Wandermuschel gefunden wurde, wiesen Experten erstmals auch die Quaggamuschel nach. Entsprechende Proben aus dem Ägerisee lieferten bislang unklare Ergebnisse. Damit besteht momentan noch die Hoffnung, dass der Ägerisee nicht befallen ist. Die Situation wird weiter beobachtet.

Kantonale Massnahmen im Einklang mit übergeordneter Strategie

Der Kanton Zug befindet sich im engen Austausch mit den anderen Zentralschweizer Kantonen und der Eawag. Das Eawag-Expertenteam rät, die im Kanton Zug eingeleiteten Schutzmassnahmen auf jeden Fall aufrechtzuerhalten. «Es geht nicht nur um den Schutz der Zuger Gewässer, es geht es auch darum, die umliegenden Seen zu schützen», so Eawag-Biologe Piet Spaak. «Schutz-, Management- und Überwachungsmassnahmen werden laufend weiterentwickelt, mit dem übergeordneten Ziel der Verhinderung oder zumindest Verlangsamung der Ausbreitung der Quaggamuschel in der Schweiz. Zudem besteht die Gefahr des Einschleppens anderer invasiven Arten», warnt der Experte. Im Genfersee und in den Tessiner Seen bildet beispielsweise das Schmalrohr, eine Unterwasserpflanze, bereits massive Algenteppiche in den Uferbereichen. Neben negativen Effekten auf die Biodiversität beeinträchtigt sie die Schifffahrt und verringert die Wasserqualität.

Massnahmen gelten weiterhin

Grundlage für das bisherige und weitere Vorgehen bezüglich der Quaggamuschel und anderen invasiven gebietsfremden Arten bildet der von Regierungsrat und Kantonsrat verabschiedete Massnahmenplan «Umgang mit aquatischen, gebietsfremden Organismen im Kanton Zug». Gestützt darauf hat der Kanton bereits diverse Massnahmen ergriffen. So wurde im Sommer 2023 eine Reinigungspflicht für Boote eingeführt und seit April 2024 gilt ein Verbot für die Einwasserung von gewässerwechselnden Booten (so genannten Wanderbooten), die nicht im Kanton Zug immatrikuliert sind. Falls aufgrund neuer Entwicklungen Massnahmen angepasst werden müssen, erfolgt dies koordiniert mit den anderen Zentralschweizer Kantonen.

Kontakt

Roman Keller
Amt für Wald und Wild
roman.keller@zg.ch
+41 41 594 30 82

Erreichbarkeit: Dienstag, 16.7.2024, 10:00-12:00 Uhr

Anna Doberer
Amt für Umwelt
anna.doberer@zg.ch
+41 41 594 33 52

Erreichbarkeit: Dienstag, 16.7.2024, 11:00-12:00 Uhr