11.09.2024, Medienmitteilung
Zuger Regierungsrat entlastet Familien und Wirtschaft gleichzeitig
Der Regierungsrat plant, die monatlichen Kinder- beziehungsweise Ausbildungszulagen im Kanton Zug auf Anfang 2025 um zehn Prozent auf 330 Franken beziehungsweise 385 Franken pro Kind zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die Beiträge der Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskasse Zug von 1,6 Prozent auf 1,35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens sinken. Wirtschafts- und Sozialpolitik gehen damit Hand in Hand.
Mit den Familienzulagen werden die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt der Kinder entstehen, teilweise ausgeglichen. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über Beiträge von Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden. Die Regelungen sind kantonal unterschiedlich. Die Kinderzulage beträgt gemäss Bundesrecht ab nächstem Jahr mindestens 215 Franken pro Monat und Kind, die Ausbildungszulage mindestens 268 Franken.
Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen und arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung. Sie sind deshalb von den Anpassungen des Regierungsrats nicht betroffen.
Überdurchschnittliches Leistungsniveau im Kanton Zug
Bisher betrugen die Zulagen im Kanton Zug pro Monat und Kind bis zum erfüllten 18. Altersjahr 300 Franken, ab dem erfüllten 18. Altersjahr 350 Franken. Nur drei Kantone haben höhere Ansätze (Genf, Waadt und Wallis). Per 1. Januar 2025 sollen die Beiträge im Kanton Zug um zehn Prozent steigen, auf 330 Franken für Kinder bis zum erfüllten 18. Altersjahr und auf 385 Franken für Kinder in Ausbildung ab dem erfüllten 18. Altersjahr.
Deutliche Entlastung für Familien
Mit der geplanten Erhöhung geht der Regierungsrat deutlich über die Mindestvorgaben des Bundes hinaus, um damit die Familien der Erwerbstätigen im Kanton Zug weiter zu entlasten. Diese profitieren auch, wenn sie in einem anderen Kanton wohnen, aber hier arbeiten. Aus Sicht der Erwerbstätigen gewinnt der Kanton Zug damit zusätzlich an Attraktivität als Arbeitsort. Davon profitiert wiederum die Zuger Wirtschaft, welche auf hochqualifizierte Arbeitskräfte angewiesen ist.
Deutliche Entlastung auch für Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende
Die Mehrheit der Zuger Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden ist Mitglied der Familienausgleichskasse Zug. Nach dem Plan des Regierungsrats werden die Kosten für sie trotz des Leistungsausbaus ab dem 1. Januar 2025 deutlich sinken. Während sie bisher 1,6 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme an die Familienausgleichskasse Zug überweisen mussten, sollen es künftig nur noch 1,35 Prozent sein.
Prosperierende Wirtschaftsentwicklung als Fundament
Die Senkung des Beitragssatzes für die Familienausgleichskasse Zug wird möglich, weil sich die Zuger Wirtschaft sehr positiv entwickelt hat. Deshalb sind die Reserven der Familienausgleichskasse Zug inzwischen gut gefüllt. Auch die Lohnsumme, auf der Beiträge erhoben werden, zeigt einen erfreulichen Aufwärtstrend. Auf dieser Basis können gleichzeitig der Beitragssatz gesenkt und die Leistungen ausgebaut werden.
Breite Vernehmlassung
Die Verordnungsänderung zur Anpassung der Familienzulagen und des Beitragssatzes der Familienausgleichskasse Zug geht bis am 15. Oktober 2024 bei den Parteien, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften sowie den im Kanton Zug tätigen Familienausgleichskassen in Vernehmlassung. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2025 vorgesehen.