14.05.2025, Information

Infos des Regierungsrats

Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.

Vernehmlassung zur Änderung der Kinderbetreuungsverordnung

Der Regierungsrat hat die Änderungen der Kinderbetreuungsverordnung in 1. Lesung verabschiedet und eröffnet nun die externe Vernehmlassung. Die beabsichtigte Änderung der Kinderbetreuungsverordnung führt die neuen Bestimmungen des Kinderbetreuungsgesetzes näher aus. Die Terminologie wird präzisiert, die Mindestanforderungen an ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot festgelegt sowie die Höhe und die Ausrichtung der Kantonspauschale geregelt. Im Anhang zur Verordnung werden zudem die Qualitätsanforderungen an die schweizweit etablierten Standards angepasst und die Anforderungen an die Betreuung von Schulkindern einheitlich geregelt. Die Qualitätsanforderungen im Anhang gelten nicht nur für die Betreuung von Kindern in einer Kita oder Tagesfamilie, sondern auch für die schulergänzende Betreuung und die Betreuung in Privatschulen. Hintergrund der Revision ist das Programm «Zug+», das eine flächendeckende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung sicherstellen soll.

Kontakt

Stefan Ziegler, Leiter Kantonales Sozialamt

T +41 41 594 21 62, stefan.ziegler@zg.ch

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