20.05.2025, Medienmitteilung
Massnahmenplan für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Der Kanton Zug erarbeitet erstmals einen Massnahmenplan zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Damit setzt er den gesetzlichen Auftrag aus dem Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) um. Der Massnahmenplan soll für den Zeitraum 2027–2030 gelten und die Behindertenpolitik im Kanton gezielt steuern.
Rund 30'000 Menschen im Kanton Zug leben mit einer Behinderung – Tendenz steigend. Die Bedeutung der kantonalen Behindertenpolitik nimmt daher zu. Um sie gezielt und kohärent zu steuern, hat der Regierungsrat am 20. Mai 2025 die Direktion des Innern mit der Erarbeitung eines ersten Massnahmenplans zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beauftragt.
Ein partizipativer Prozess: Betroffene gestalten mit
Der erste Massnahmenplan wird im Rahmen eines partizipativen Projekts erarbeitet. Zum einen wirken alle Direktionen der kantonalen Verwaltung an der Identifikation und Entwicklung möglicher Massnahmen mit, indem sie zu schriftlichen oder mündlichen Befragungen eingeladen werden. So können das spezifische Fachwissen und die Perspektive der einzelnen Direktionen gezielt aufgenommen werden. Zum anderen wird eine Begleitgruppe gebildet, die aus Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sowie Vertretenden von Fachorganisationen besteht. Die Begleitgruppe stellt sicher, dass den vielfältigen Anliegen der Betroffenen gebührend Gewicht eingeräumt wird.
Alle vier Jahre ein neuer Massnahmenplan
Das 2024 in Kraft getretene kantonale Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) sieht vor, dass die Direktion des Innern alle vier Jahre einen Massnahmenplan erarbeitet. Der erste Massnahmenplan soll bis Herbst 2026 vorliegen und den Wirkungszeitraum von 2027 bis 2030 umfassen.
Zentrales Instrument für eine kohärente Behindertenpolitik
«Nach dem wegweisenden Entscheid zum LBBG macht der Kanton Zug mit dem ersten Massnahmenplan einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Inklusion», betont Landammann und Direktor des Innern Andreas Hostettler. Der Plan dient als zentrales Steuerungsinstrument für eine kohärente und ganzheitliche Behindertenpolitik im Kanton Zug. «Dank der aktiven Mitwirkung von Betroffenen werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gezielt berücksichtigt», so Andreas Hostettler weiter.
Kontakt
Andreas Hostettler
Landammann, Direktionsvorsteher Direktion des Innern
+41 41 594 58 72 andreas.hostettler@zg.ch