10.05.2025, Medienmitteilung
Stimmrechtsbeschwerde betreffend Mehrwert-Initiative abgewiesen
Mit einer Stimmrechtsbeschwerde zur Abstimmung vom 18. Mai 2025 betreffend Mehrwert-Initiative und Gegenvorschlag wurden die öffentliche Richtigstellung einer Aussage eines Abstimmungskomitees zur Haltung des Regierungsrats sowie die Verschiebung der Abstimmung beantragt. Der Regierungsrat hat die Beschwerde abgewiesen.
Die Zuger Stimmbevölkerung stimmt am 18. Mai 2025 über die Gesetzesinitiative für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum! – Verdichtung fair gestalten (Mehrwert-Initiative) ab. Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen die Ablehnung der Initiative und die Annahme des Gegenvorschlags. Im Rahmen einer Stimmrechtsbeschwerde wurde nun geltend gemacht, dass ein Komitee im Rahmen des Abstimmungskampfes auf dessen Internetseite (mehrwertinitiative-nein.ch) und in einem Flugblatt behauptet habe, dass der Zuger Regierungsrat die Initiative und den Gegenvorschlag stets abgelehnt habe, was jedoch nicht der Wahrheit entspreche. Daher wurde im Rahmen der Beschwerde beantragt, dass der Regierungsrat diese Behauptung öffentlich richtigstelle und die Abstimmung vom 18. Mai 2025 verschiebe.
Gründe für die Abweisung der Beschwerde durch den Regierungsrat
Der Regierungsrat hatte im Rahmen der Ausarbeitung des Gegenvorschlags ursprünglich beantragt, die Erhebung der Mehrwertabgabe bei Um-, Aufzonungen und Bebauungsplänen den Gemeinden freizustellen. Der Kantonsrat lehnte diese fakultative Ausgestaltung in der Folge ab und änderte den Gegenvorschlag dahingehend, dass er die Gemeinden verpflichtet, diese Mehrwertabgabe zu erheben. Der Regierungsrat lehnte die Initiative und den geänderten Gegenvorschlag bis und mit Kantonsratsdebatte ab und hat sich erst nach dem Beschluss des Kantonsrats dem geänderten Gegenvorschlag angeschlossen. Dies entspricht der bisherigen Praxis bei kantonalen Abstimmungen. Die Aussage des Komitees kann insofern als vertretbare politische Interpretation gewertet werden. Aus den Abstimmungserläuterungen, die allen Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt wurden, geht ausserdem die offizielle Abstimmungsempfehlung des Regierungsrats zur Annahme des Gegenvorschlags klar und deutlich hervor. Angesichts der dargelegten Umstände besteht für den Regierungsrat auch kein Anlass, die Abstimmung zu verschieben. Die Voraussetzungen für eine derart einschneidende Massnahme wären nur bei besonders gravierenden Eingriffen in die freie Willensbildung erfüllt. Aus diesen Gründen hat der Regierungsrat die Beschwerde abgewiesen.
Kontakt
Andreas Hostettler
Landammann, Direktionsvorsteher Direktion des Innern
+41 79 287 10 21 andreas.hostettler@zg.ch