03.07.2025, Medienmitteilung
Kantonsrat verabschiedet Richtplan Veloverkehr
Mit der Verabschiedung des Richtplans Veloverkehr hat der Kantonsrat die Grundlage für ein zweckmässiges Alltagsnetz und attraktives Freizeitnetz mit Bike-Routen gelegt. In einem nächsten Schritt werden für die Umsetzung die Grundeigentümerschaften der betroffenen Wegstrecken, die noch nicht öffentlich sind, angeschrieben.
Mit der vorliegenden Anpassung des Zuger Velowegnetzes im Richtplan besteht neu ein 527 Kilometer umfassendes, attraktives kantonales Alltags- und Freizeitnetz, das mit den Nachbarkantonen abgestimmt ist. Teil des Freizeitnetzes sind auch die Bike-Routen. Ziel der Richtplanung ist es, im Alltagsnetz Ortschaften zu verbinden und im Freizeitnetz attraktive Gebiete zu erschliessen. Neben dem kantonalen Velowegnetz gibt es auch zahlreiche gemeindliche Velowege.
Information der Grundeigentümerschaften
Ausserhalb des Waldes sind für die neuen Bike-Routen und Velowege – soweit diese nicht bereits auf öffentlichen Strassen verlaufen – Vereinbarungen erforderlich. Voraussichtlich im September werden die privaten Grundeigentümerschaften und öffentlichen Körperschaften über die Abschnitte des Velowegnetzes, die ihr Grundstück betreffen, informiert. Der Kanton ist bestrebt, im Austausch mit den Grundeigentümerschaften, wo notwendig, Vereinbarungen über die Benützung der Strassen und Wege abzuschliessen. Gut die Hälfte des Velowegnetzes befindet sich im Wald. Dort sind neue und bestehende Bike-Routen sowie Velowege bereits aufgrund der Bundesgesetzgebung und des kantonalen Waldgesetzes öffentlich.
Zusätzliche Signalisation
Die offizielle Signalisation (rote Schilder) der Bike-Routen erfolgt nach den Vorgaben des Bundesamts für Strassen Astra. Diese kann erst erfolgen, wenn die dafür erforderlichen Vereinbarungen vorliegen. Im Wald, wo die Nutzung bereits öffentlich ist, ist das Radfahren gemäss kantonalem Waldgesetz nur auf Waldstrassen sowie auf den im Richtplan bezeichneten Bike-Routen erlaubt. Nachdem der Richtplan im Kantonsrat mit Anpassungen verabschiedet wurde, werden die Informationen zu den für Velofahrende offenen Strecken und Waldstrassen aufbereitet. Dies geschieht bis Anfang 2026 über eine online abrufbare Karte sowie über punktuelle Fahrverbotsschilder an kritischen Stellen.

Das Zuger Velowegnetz besteht aus einem Alltagsnetz und Freizeitnetz mit Bikerouten.