11.03.2026, Information
Infos des Regierungsrats
Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.
Regierungsrat genehmigt Programmvereinbarung mit Bund bezüglich «Schutzstatus S»
Der Regierungsrat hat der Verlängerung der Programmvereinbarung «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S» mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) bis 4. März 2027 zugestimmt. Das bedeutet, dass der Bund weiterhin für Personen mit Schutzstatus S einen Beitrag von 250 Franken pro Person und Monat ausrichtet. Der maximale Beitrag beträgt 3000 Franken pro Person und pro Jahr. Hintergrund des Entscheids ist, dass der Bund gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) für Personen mit Schutzstatus S keine Integrationspauschale vorsieht. Um diesen Personen den Einstieg in den Arbeitsmarkt dennoch zu erleichtern, beteiligt er sich weiterhin an den Kosten der kantonalen Massnahmen.
Kontakt
Stefan Ziegler, Leiter Kantonales Sozialamt
