20.03.2026, Medienmitteilung

Brütende Vögel im Siedlungsgebiet: Schutz beachten, Konflikte vermeiden

Mit dem Frühling beginnt die Brutzeit zahlreicher Vogelarten im Siedlungsraum. Möwen, Krähen und Enten sind vermehrt präsent. Konflikte lassen sich meist durch einfache Präventionsmassnahmen vermeiden. Nester und Tiere sind gesetzlich geschützt.

Im Siedlungsgebiet des Kantons Zug sind insbesondere Mittelmeermöwen entlang der Seen, Saat- und Rabenkrähen in Bäumen sowie Stockenten in Gewässernähe anzutreffen. Enten nutzen dabei zunehmend auch ungewöhnliche Brutplätze wie Flachdächer, Balkone oder Innenhöfe und führen ihre Jungen nach dem Schlupf oft über grössere Distanzen zum nächsten Gewässer.

Typisches Verhalten während der Brutzeit

Die anpassungsfähigen Arten sind Teil des natürlichen Ökosystems haben sich im Siedlungsraum etabliert. Während der Brutzeit kann es jedoch zu Konflikten mit der Bevölkerung kommen. Häufige Gründe sind Lärm, Verschmutzungen oder Verteidigungsverhalten in Nestnähe. Auch Entenfamilien, die sich im Siedlungsraum bewegen oder Strassen queren, sorgen regelmässig für Aufmerksamkeit. «Diese Verhaltensweisen sind arttypisch und dienen der Kommunikation sowie dem Schutz der Brut», sagt Beda Schlumpf, Abteilungsleiter Fischerei und Jagd beim Amt für Wald und Wild.

Klare rechtliche Vorgaben

Die genannten Vogelarten unterstehen dem Jagdgesetz (JSG) und dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Geschützte Tiere sowie ihre Nester, Eier und Jungtiere dürfen nicht gestört oder beschädigt werden. Eingriffe in Brutstätten sind während der Brutzeit grundsätzlich unzulässig. Auch Abschüsse oder Vergrämungsmassnahmen mit letalen Mitteln sind im Siedlungsgebiet nicht erlaubt.

Prävention als Schlüssel

Um Konflikte mit der Bevölkerung zu vermeiden, empfiehlt das Amt für Wald und Wild folgende Präventionsmassnahmen:

- Vögel nicht füttern
- Abfälle sauber entsorgen, Essensreste im Aussenbereich vermeiden
- potenzielle Brutplätze frühzeitig (vor dem Nestbau) kontrollieren und unattraktiv gestalten (z. B. Netze, Abdeckungen)
- optische oder akustische Abschrecksysteme vor der Brutzeit installieren

Sobald eine Brut begonnen hat, sind Eingriffe in der Regel nicht mehr zulässig. «Bei Entenbruten an ungeeigneten Orten ist Zurückhaltung angebracht, denn häufig führen die Muttertiere ihre Jungen selbstständig zum nächsten Gewässer», so Beda Schlumpf.

Kontakt

Beda Schlumpf

Abteilungsleiter Fischerei und Jagd
Direktion des Innern

+41 41 594 57 99 beda.schlumpf@zg.ch