29.06.2026, Medienmitteilung

Gebietsfremde Wassertiere
und -pflanzen korrekt entsorgen

Wer gebietsfremde Tiere oder Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die freie Natur entlässt, schadet der Biodiversität und macht sich strafbar. Der Kanton Zug startet deshalb zusammen mit 16 weiteren Kantonen eine Präventionskampagne zum Thema «Aquatische Neobiota».

Was im Aquarium oder Teich hübsch aussieht, kann in unseren Gewässern rasch zum Problem werden. Gebietsfremde Wasserpflanzen schaden der Umwelt. In Zuger Gewässern wurde bereits die Nuttalls Wasserpest aus Nordamerika festgestellt. Die Wasserpest vermehrt sich schnell und verdrängt einheimische Wassertiere und -pflanzen. Ihr Vorkommen in der Natur hat ihren Ursprung im verbotenen Entleeren von Aquarien oder Gartenteichen.

Aussetzen verboten

Wenn Besitzer von Aquarien oder Teichen diese nicht mehr betreuen oder sich dieser entledigen wollen, dürfen gebietsfremde Wassertiere und -pflanzen nicht in der Natur entsorgt werden. Dies ist verboten und strafbar. Goldfische und Rotwangen-Schmuckschildkröten können zum Beispiel ganze Teiche leerfressen und dabei seltene Amphibien- und Insektenarten gefährden. Gebietsfremde Garnelen und Flohkrebse wiederum verdrängen einheimische Wirbellose und bringen die Nahrungsketten im Gewässer aus dem Gleichgewicht. Aus Nordamerika stammende Grosskrebse übertragen die Krebspest – eine Krankheit, die für einheimische Krebsarten tödlich ist.

Weitergeben oder entsorgen

Wer gebietsfremde Wassertiere nicht mehr halten will, kann diese im Bekanntenkreis, an Auffangstationen oder über seriöse Online-Plattformen weitergeben. Falls keine Lösung gefunden wird, kann auch eine Tierarztpraxis aufgesucht werden. Wasserpflanzen müssen über den Kehricht oder die Grünabfuhr entsorgt werden; auf keinen Fall im Gartenkompost. Aquarienwasser gehört ausschliesslich ins Abwasser.

Kontakt

Olivier Burger

Fachspezialist Kommunikation
Baudirektion

+41 41 594 21 25 olivier.burger@zg.ch