Beiträge erhalten
Als Eigentümerschaft eines denkmalgeschützten Bauwerks haben Sie bei einer Sanierung Anrecht auf finanzielle Beiträge. Sowohl der Kanton wie die Standortgemeinde beteiligen sich an Kosten, welche die substanzerhaltenden Arbeiten betreffen.
Information
Gesuch
Wenn Sie finanzielle Beiträgen für eine Sanierung erhalten möchten, reichen Sie ein entsprechendes Gesuch vor Baubeginn bei uns ein. Aufgrund der eingereichten Unterlagen berechnen wir den voraussichtlich zustehenden Beitrag und sichern diesen in Form einer Verfügung einstweilen zu.
Bedingungen
Beachten Sie, dass wir uns nur an Kosten, welche die substanzerhaltenden Massnahmen betreffen, beteiligen. Das kann zum Beispiel die Restaurierung eines alten Fassadenputzes oder die Sanierung eines historischen Täfers sein. Werterhaltende Massnahmen wie beispielsweise eine Dämmung oder der Einbau einer neuen Küche gehören nicht dazu.
Ausbezahlt werden die Beiträge erst nach Abschluss der Bauarbeiten anhand der eingereichten Schlussabrechnung und Schlussdokumentation. Letztere muss Vor- und Nachzustand des Denkmals sowie wichtige Zwischenphasen des Bauablaufs dokumentieren.
Merkblätter
In den Merkblättern des Amts finden Sie Angaben, wie Sie das Beitragsgesuch einreichen und welche Aspekte Sie bei einem finanziellen Beitrag sonst noch berücksichtigen müssen.
Denkmalpflegerelevante Arbeiten
Formular Beitragsgesuch
Wegleitung Beitragsgesuch
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Zuständige Abteilung
Kontakt
Amt für Denkmalpflege und Archäologie
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 14:00 - 17:00