Leitsätze zur Denkmalpflege

Für den Umgang mit Baudenkmälern gibt es internationale Standards, Konventionen und Chartas, an denen wir uns orientieren. Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) hat zudem Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz formuliert. Auch diese sind für die Arbeit unseres Amts relevant.

Eingangstür mit Dekorelementen und zweiseitige Treppe im Vordergrund

Information

Wichtigste Punkte

Folgende Punkte müssen Sie bei Veränderungen an einem Baudenkmal beachten:

 

  • Vor jedem Eingriff werden Abklärungen zur Baugeschichte, zum historischen Wert und zum baulichen Zustand des Denkmals gemacht. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für alle weiteren Entscheide am Denkmal.

 

  • Die historische Bausubstanz und Ausstattungsteile, die für den Wert des Denkmals wichtig sind, sollen wo immer möglich erhalten bleiben. Die überlieferte Materie macht die Echtheit und damit den Wert eines Denkmals aus.

 

  • Notwendige Eingriffe und neue An- oder Einbauten sollen sorgfältig, möglichst reversibel und zurückhaltend ausgeführt werden.

 

  • Alle Veränderungen am Baudenkmal werden dokumentiert, sodass sie auch für künftige Generationen nachvollziehbar bleiben. 

 

Unsere Gebietsdenkmalpflegerinnen und -denkmalpfleger beraten Sie gerne schon, bevor ein Baugesuch eingereicht wird.

 

Grundlagen

Wegweisend für die Denkmalpflege in der Schweiz sind die Leitsätze und die Grundsatzdokumente der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD).

 

Ergänzend zu internationalen Konventionen und Chartas und den Leitsätzen der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) existieren hilfreiche und praxistaugliche Dokumente. Sie gelten als «Unité de doctrine» im Umgang mit dem baulichen Erbe der Schweiz und liefern wichtige Informationen zu spezifischen Themen wie Erdbebensicherheit, Umgebungsschutz, Verdichtung oder Energie. Auf internationaler Ebene sind die weltweit geltenden Grundsätze zum Umgang mit Denkmälern in verschiedenen Chartas, Erklärungen und Empfehlungen festgehalten.

 

Solaranlagen auf Baudenkmälern

Der Kanton Zug setzt sich für die Förderung der Produktion von Solarenergie ein. Auch auf Baudenkmälern und im Ortsbild sind Solaranlagen in den meisten Fällen möglich. Es gelten aber spezielle Anforderungen. Das Merkblatt Solaranlagen der Baudirektion und der Direktion des Innern informiert über die wichtigsten Grundsätze und die Verfahren.

 

Weitere Informationen zum Thema Solarenergie finden Sie auf der Website zur Solarenergie des Amtes für Umwelt. 

 

Merkblätter

Für spezifische Fragestellungen stellt die Denkmalpflege Merkblätter zur Verfügung. Weitere Fachinformationen finden Sie auch auf Merkblättern anderer kantonaler Fachstellen. Auf der der Website des Arbeitskreises Denkmalpflege AKD finden Sie eine Zusammenstellung.

Merkblatt Dach
PDF | 2 MB | Deutsch
Merkblatt Fenster
PDF | 1 MB | Deutsch
Merkblatt Farben
PDF | 2 MB | Deutsch

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