Weiterentwicklung
Folgende Änderungen sind bis Ende 2023 (Ende der 2. Phase) geplant
Neue Geobasisdaten
- Planungszonen, Kanton und Gemeinde (umgesetzt)
- Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher, Bund (umgesetzt, noch keine Daten)
- Baulinien Starkstromanlagen,Bund (umgesetzt, noch keine Daten)
- Bau- und Abstandslinien, (Kanton und Gemeinde (pendent )
- Waldreservate. Kanton (pendent)
- Gewässerraum, Gemeinden (pendent)
Neue Funktionen
- Publikation der Änderung mit Vorwirkung
Die Daten, die eine rechtliche Verbindlichkeit bereits nach öffentlicher Auflage (Publikation im Amtsblatt) entfalten sollen im ÖREB-Kataster publiziert werden
Betroffene Geobasisdaten:
- Planerischer Gewässerschutz
- Planungszonen
- kantonale / gemeindliche Bau- und Abstandslinien
- Baulinien Nationalstrassen
- Klärung ÖREB-Kataster als amtliches Publikationsorgan
Bis anhin ist der ÖREB-Kataster nicht rechtsverbindlich. Rechtlich verbindlich sind weiterhin die orignalen Daten mit entsprechendem Beschluss der dafür zuständigen Stelle (Regierungsrat, Direktion, Gemeinden, ...).
In der Folge soll bis Ende 2023 geklärt werden, ob der ÖREB-Kataster als Publikationsorgan in Ergänzung des Amtsblattes oder als dessen Ersatz für die Publikation der betroffenenen Geobasisdaten verwendet werden soll
(Zusatzfunktion des ÖREB-Katasters).