Elektronischer Geschäftsverkehr
Der Kanton Zug bietet über die Zustellplattform Terravis mit dem elektronischen Geschäftsverkehr Terravis (eGVT) die elektronische Abwicklung von domänenübergreifenden Geschäftsprozessen an (gemäss Art. 39 ff. der Grundbuchverordnung (GBV)).
Geschäftsfälle eGVT
Der Kanton Zug bietet mit dem eGVT eine Plattform an, auf welcher schweizweit, medienbruchfrei, systemübergreifend und standardisiert Prozesse zwischen den Grundbuchämtern, Urkundspersonen, Kreditinstituten und weiteren Nutzergruppen abgewickelt werden können.
Aktuell können insbesondere folgende Geschäfte über den eGVT prozessiert werden:
- Kreditablösungen und damit verbundene Gläubigerwechsel bei Register-Schuldbriefen von Kreditinstitut zu Kreditinstitut
- Umwandlungen von Papier- in Registerschuldbriefe
- Errichtungen und Erhöhungen von Register-Schuldbriefen
- Generische Grundbuchanmeldungen, z.B. Dienstbarkeitsverträge, etc.
WICHTIGER HINWEIS
Elektronische Eingaben an das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) sind entweder vollständig in Papierform oder vollständig elektronisch über die eGVT Plattform einzureichen. Ausgenommen davon sind Papier-Schuldbriefe zu einer elektronischen Eingabe, welche jedoch innert 10 Tagen nach der elektronischen Eingabe dem AGG einzureichen sind.
Bei elektronischen Eingaben müssen alle Unterschriften in elektronischer Form vorliegen, bzw. das Ursprungsdokument muss als elektronische beglaubigte Kopie eingereicht werden.
Support eGVT
Fachliche und technische Supportanfragen zur Plattform Terravis richten Sie bitte an support@terravis.ch.
Fachliche Fragen zur elektronischen Grundbuchanmeldung richten Sie bitte an info.agg@zg.ch.
Kontakt
Grundbuch
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00