Baulinienplan Dorfstrasse und Schwarzenbach, Allenwinden
Baar
Festlegung einer kantonalen Spezialbaulinie sowie einer kantonalen Unterniveaubaulinie auf den Grundstücken GS-Nrn. 996, 998, 999, 1089 und 3346
Baulinienplan Dorfstrasse und Schwarzenbach
Gemeinde Baar
Baulinienplan Dorfstrasse und Schwarzenbach
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 27. Juli bis 25. August 2023
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Baar öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 27. Juli 2023
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat