Baulinienplan Göblikanal, Teilstrecke Baarermatt
Gemeinde Baar
Baulinienplan Göblikanal, Teilstrecke Baarermatt
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Baar
Baulinienplan Göblikanal, Teilstrecke Baarermatt
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 4. Januar bis 2. Februar 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Baar öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen. Gleichzeitig erfolgt durch die Gemeinde Baar die öffentliche Planauflage des Einfachen Bebauungsplans «Baarermatt-Allreal».
Zug, 4. Januar 2024
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat