Kantonsstrasse F, GS 3075, 2360 und 2131
Gemeinde Cham
Baulinienplan Kantonsstrasse F, GS 3075, 2360 und 2131
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Cham
Baulinienplan Kantonsstrasse F, GS 3075, 2360 und 2131
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 11. Januar bis 9. Februar 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Cham öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen. Gleichzeitig erfolgt durch die Gemeinde Cham die öffentliche Planauflage des Bebauungsplans «Hinterbergstrasse Süd».
Die Planauflage umfasst nur die Änderungen an den Baulinien, welche schon vom 4. März bis 4. April 2011 öffentlich aufgelegt wurden.
Zug, 11. Januar 2024
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat