Baulinienplan Rebhaldenbach, Baar
Öffentliche Auflage
Gemeinde Baar
Baulinienplan Rebhaldenbach
Öffentliche Auflage
Gemeinde Baar
Baulinienplan Rebhaldenbach
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 14. August bis 12. September 2025
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Baar öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 14. August 2025
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Statthalter