Baulinienplan Geviert GIBZ, Stadt Zug
öffentliche Planauflage
Stadt Zug
Baulinienplan Geviert GIBZ
Baulinienplan Geviert GIBZ, Stadt Zug
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 8. Februar bis 8. März 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie beim Baudepartement der Stadt Zug öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen. Gleichzeitig erfolgt durch die Stadt Zug die öffentliche Planauflage des Bebauungsplans «Geviert GIBZ».
Zug, 8. Februar 2024
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat