Baulinienplan Unterfeld Süd, Baar
Öffentliche Auflage
Gemeinde Baar
Baulinienplan Unterfeld Süd, Grundstück Nr. 4534
Öffentliche Auflage
Gemeinde Baar
Baulinienplan Unterfeld Süd, Grundstück Nr. 4534
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 26. Juni bis 25. Juli 2025
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Baar, Rathausstrasse 2, 6340 Baar, öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen. Gleichzeitig erfolgt durch die Gemeinde Baar die öffentliche Planauflage des Bebauungsplans «Unterfeld Süd - Baubereiche 1A und 1B».
Zug, 26. Juni 2025
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Statthalter