Konzessionserneuerung
Kanton Zug
"Enwurf Konzession EKZ Kraftwerk Waldhalde"
Konzessionserneuerung "Entwurf Konzession EKZ Kraftwerk Waldhalde"
Öffentliche Auflage Konzessionserneuerung
Kanton Zug
«Entwurf Konzession EKZ Kraftwerk Waldhalde»
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 39 Abs. 2 des Gesetzes über die Gewässer vom 25. November 1999 (GewG, BDS 731.1) sowie § 45 und § 47a Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG, BGS 721.11) in Verbindung mit § 34 ff. des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 1. April 1979 (VRG; BGS 162.1), wird:
- der Entwurf der Konzession an die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für die Nutzung der Wasserkraft der Sihl zur Stromproduktion, Stand 13. Dezember 2024
vom 9. bis 29. Januar 2025
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug öffentlich aufgelegt. Dem Auflagedossier liegt zusätzlich informationshalber bei:
- Restwasserbericht «Erneuerung der Zuger Konzession zur Entnahme von Wasser aus der Sihl für das Kraftwerk Waldhalde (KWW)» vom 3. Juni 2023 der Limnex AG, Projektnummer 3224
- Teilentscheid UVEK betreffend Konzessionen zur Nutzung der Sihl im Wasserkraftwerk Waldhalde vom 15. Dezember 2023, Aktenzeichen BFE-353.1-26-9/9
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von der Konzessionserneuerung besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 9. Januar 2025
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat