Geschiebezugabestelle Haselmatt, Oberägeri
Wasserbauprojekt
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Gemeinde Oberägeri
Öffentliche Planauflage für das Wasserbauprojekt «Geschiebezugabestelle Haselmatt, Ägerisee»
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss §§ 3 und 34 des Gesetzes über die Gewässer vom 25. November 1999 (BGS 731.1, GewG) und gemäss § 1, Abs. 1 lit. a) der Verordnung zum Gesetz über die Gewässer vom 17. April 2000 (BGS 731.11, VGewG) sowie gestützt auf § 45 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11, PBG), wird:
- das Wasserbauprojekt
vom 16. November bis 5. Dezember 2023
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 16. November 2023
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat