KS 382, G und F, Lärmsanierung Zwischenabschnitte, Cham
Gemeinde Cham
Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen 382, G und F, Lärmsanierung Zwischenabschnitte»
KS 382, G und F, Lärmsanierung Zwischenabschnitte, Cham
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Cham
Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen 382, G und F, Lärmsanierung Zwischenabschnitte»
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung werden:
- die Lärmsanierung
vom 11. April bis 2. Mai 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Cham, Mandelhof, 6330 Cham öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 11. April 2024
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat