KS 4, 368 und B, Lärmsanierung Zwischenabschnitte, Risch
Gemeinde Risch
Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen 4, 368 und B, Lärmsanierung Zwischenabschnitte»
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Risch
Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen 4, 368 und B, Lärmsanierung Zwischenabschnitte»
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung werden:
- die Lärmsanierung
vom 11. April bis 2. Mai 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Risch, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 11. April 2024
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat