Kantonsstrasse H, Lärmsanierung Zwischenabschnitte, Steinhausen
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Steinhausen
Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse H, Lärmsanierung Zwischenabschnitte»
Kantonsstrasse H, Lärmsanierung Zwischenabschnitte
Gemeinde Steinhausen
Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse H, Lärmsanierung Zwischenabschnitte»
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 45 des Planungs- und Bau-gesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung werden:
- die Lärmsanierung
vom 13. Juni bis 4. Juli 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Steinhausen, Bahnhofstrasse 3, 6312 Steinhausen öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 13. Juni 2024
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat