Kantonsstrasse P, Blatt-Hinterburg, Neuheim
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Gemeinde Neuheim
Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse P, Blatt–Hinterburg, Gemeinde Neuheim» inklusive Strassenplan, Lärmsanierung und Entwurf der Verkehrsanordnung
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) und § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG und den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung, werden:
- das Strassenbauprojekt
vom 16. November bis 7. Dezember 2023
- der Strassenplan
vom 16. November bis 18. Dezember 2023
- die Lärmsanierung
vom 16. November bis 7. Dezember 2023
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Neuheim, Dorfplatz 5, 6345 Neuheim öffentlich aufgelegt. Dem Auflagedossier liegt zusätzlich der Entwurf der Verkehrsanordnung informationshalber bei.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 16. November 2023
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat
Öffentliche Planauflage und Rechtserwerb
Einleitung der formellen Enteignung (kombiniertes Verfahren mit Projekt)
Rechtserwerb für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse P, Blatt–Hinterburg,
Gemeinde Neuheim»
Der Kanton Zug hat die Schätzungskommission vorsorglich ersucht, das Enteignungsverfahren einzuleiten. Dem Begehren hat der Kommissionspräsident stattgegeben. Er hat Folgendes angeordnet:
Die Enteignungstabelle sowie der Land- und Rechtserwerb-/Enteignungsplan werden gleichzeitig mit den Plänen für das Auflageprojekt «Kantonsstrasse P, Blatt–Hinterburg, Gemeinde Neuheim» aufgelegt. Mit den Projektplänen werden der Strassenplan, die Lärmsanierung und der Entwurf der Verkehrsanordnung mit Einsprachegelegenheit öffentlich aufgelegt und zwar während 30 Tagen nach der ersten Amtsblattpublikation, d.h. vom 16. November bis 18. Dezember 2023. Die Unterlagen können beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Neuheim während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Von der Enteignung betroffene Personen können gemäss § 68 Abs. 1 V PBG innert der Auflagefrist:
a) Einsprachen gegen die Enteignung oder bezüglich ihres Umfangs sowie Begehren um Planänderung,
b) Entschädigungsforderungen,
c) Begehren um Ausdehnung der Enteignung und
d) Begehren um Sachleistung
bei der Schätzungskommission des Kantons Zug, Hinterbergstrasse 43, 6312 Steinhausen, einreichen. Die Einsprachen und Begehren haben schriftlich zu erfolgen und einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Betroffene Rechte, die sich aus der Erwerbstabelle ergeben oder sonstwie offenkundig sind, werden von Amtes wegen berücksichtigt (§ 68 Abs. 2 V PBG).
Falls durch das Projekt in die Rechte von dinglich (Nutzniessung und dergleichen) oder obligatorisch (Pacht und Miete und dergleichen) Berechtigten eingegriffen wird, ersuchen wir Sie, diese auf das laufende Verfahren aufmerksam zu machen. Ohne Zustimmung des Enteigners dürfen an den betroffenen Grundstücken nach dieser amtlichen Bekanntgabe der Planauflage keine die Enteignung erschwerende rechtliche oder tatsächliche Verfügungen getroffen werden (§ 64 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes).
Steinhausen, 16. November 2023
Schätzungskommission
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
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