Lärmsanierung Kantonsstrasse F, Hinterbergstrasse, Kreisel Grindel–Zugerland
Öffentliche Auflage
Gemeinde Steinhausen
Lärmsanierung «Kantonsstrasse F, Hinterbergstrasse, Kreisel Grindel–Zugerland»
Öffentliche Auflage
Gemeinde Steinhausen
Lärmsanierung «Kantonsstrasse F, Hinterbergstrasse, Kreisel Grindel–Zugerland»
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung, in Verbindung mit § 40 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 1. April 1979 (VRG; BGS 162.1), werden:
die Lärmsanierung
vom 13. Februar bis 5. März 2025
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, sowie auf der Gemeindekanzlei Steinhausen, Bahnhofstrasse 3, 6312 Steinhausen, öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 6. Februar 2025
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat