Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung dient dazu, eine datenschutzkonforme Bearbeitung von Personendaten zu gewährleisten. Sie ist durchzuführen, wenn Organe beabsichtigen, Daten einer grossen Anzahl Personen mit elektronischen Mitteln zu bearbeiten.
Ablauf einer Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung umfasst folgende Prozessschritte:
- Rechtsgrundlagenanalyse: Gibt Auskunft, ob für eine geplante oder geänderte Datenbearbeitung eine ausreichende Rechtsgrundlage vorliegt (Legalitätsprinzip).
- Schutzbedarfsanalyse: Gibt Auskunft über das Erfordernis einer DSFA.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (Risikoanalyse): Anschliessend sind die Risiken der Datenbearbeitung für die Grundrechte der betroffenen Personen zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Massnahmen zu treffen, um diese zu eliminieren oder zu minimieren.
- Allenfalls ist zusätzlich ein ISDS-Konzept (Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept) zu erstellen und die Datenschutzstelle für eine Vorabkonsultation beizuziehen.
Ablauf einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)