Eintragung im Anwaltsregister des Kantons Zug
Wenn Sie erstmals eine Tätigkeit als Anwältin oder Anwalt aufnehmen oder neu mit Geschäftsadresse im Kanton Zug tätig sind, müssen Sie sich im kantonalen Anwaltsregister eintragen lassen.
Voraussetzungen für die Eintragung im Zuger Anwaltsregister
Nebst dem Anwaltspatent ist für eine Eintragung erforderlich, dass Sie über eine Geschäftsadresse im Kanton Zug verfügen, handlungsfähig sind, nicht vorbestraft sind für Handlungen, die mit dem Anwaltsberuf nicht zu vereinbaren sind, und in der Lage sind, den Anwaltsberuf unabhängig auszuüben. Das heisst, dass Sie nur Angestellte bzw. Angestellter von Personen sein dürfen, die ihrerseits in einem kantonalen Register eingetragen sind. Im Übrigen dürfen gegen Sie keine Verlustscheine vorliegen.
Gesuch im Eintragung ins Zuger Anwaltsregister
Um in das Anwaltsregister des Kantons Zug eingetragen zu werden, stellen Sie ein entsprechendes Gesuch unter Beilage aller relevanten Belege an die Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Kantons Zug.
Gebühren
Die Gebühren für die Eintragung oder Löschung im Anwaltsregister betragen 100 bis 600 Franken.