Bescheinigung der Rechtskraft bzw. der Vollstreckbarkeit

Damit Sie einen gerichtlichen Entscheid auch vollstrecken lassen können, benötigen Sie eine Rechtskraft- bzw. eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung. Hier erfahren Sie, wie Sie dazu vorgehen müssen.

Gesuch um Erteilung einer Rechtskraftbescheinigung

Wenn Sie eine Rechtskraftbescheinigung benötigen, müssen Sie ein entsprechendes Gesuch an das Gericht stellen, das den Entscheid gefällt hat.


Die Rechtskraftbescheinigung wird in Form eines Stempels auf Ihrem Original-Entscheid angebracht. Dem Gesuch ist deshalb immer der Original-Entscheid beizulegen. Er wird Ihnen anschliessend mit dem angebrachten Rechtskraft-Stempel retourniert.


Verfügen Sie nicht mehr über den Original-Entscheid eines Verfahrens, an dem Sie beteiligt waren, können Sie beantragen, dass Ihnen eine beglaubigte Kopie des Entscheids ausgefertigt und die Rechtskraftbescheinigung auf dieser Kopie angebracht wird. Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden (dazu weiter unten). Eine beglaubigte Kopie ist gleichwertig mit dem Original-Entscheid.


Sie können Ihr Gesuch entweder per Post stellen (Einschreiben empfohlen, wenn Sie den Original-Entscheid beilegen) oder den Original-Entscheid persönlich beim Empfang des Gerichtsgebäudes abgeben.

 

Formular Gesuch um Rechtskraftbescheinigung