Totalrevision der Verordnung über die Gebühren im Enteignungsverfahren sowie der Verordnung über die Entschädigungen der eidgenössischen Schätzungskommission

Sehr geehrter Herr Generalsekretär Thurnherr

Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bund plant die Totalrevision der Verordnung über Gebühren im Enteignungsverfahren sowie der Verordnung über die Entschädigungen der eidgenössischen Schätzungskommission. Das Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat mit Schreiben vom 30. Januar 2015 den Regierungsrat des Kantons Zug zur Vernehmlassung eingeladen.
Wir haben Ihre Unterlagen der kantonalen Verwaltung, der Schätzungskommission sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug zur internen Vernehmlassung unterbreitet. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir – nicht zuletzt aufgrund der Rückmeldungen der internen Vernehmlassung – mit der Totalrevision der beiden Verordnungen einverstanden sind und deshalb auf eine einlässliche Stellungnahme verzichten. Wir möchten es nicht unterlassen, Sie darauf hinweisen, dass wir auf kantonaler Ebene vor nicht allzu langer Zeit eine sehr grosszügige Regelung für unsere Schätzungskommission eingeführt haben.

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