Verfassungsbestimmung für ein Klima-​ und Energielenkungssystem

Sehr geehrte Damen und Herren

Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD sowie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK haben den obgenannten Entwurf einer Verfassungsbestimmung für ein Klima-​ und Energielenkungssystem ausgearbeitet und u.a. den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet. Gerne lassen wir Ihnen unsere Stellungnahme zukommen und stellen Ihnen folgende Anträge:
1. Der Übergang vom Förder-​ zum Lenkungssystem mittels Schaffung einer Verfassungsbestimmung sei vorzunehmen.
2. Auf die Möglichkeit einer objektfremden Abgaberückerstattung über die Steuern sei zu verzichten und entsprechend sei Art. 131a Abs. 4 zweiter Satz E-BV präziser zu formulieren.
3. Sofern der Abzug der externen Klimakosten eine Senkung des LSVA-​Satzes zur Folge habe, sei die daraus resultierende Einbusse zwingend durch einen entsprechenden Anteil an den Einnahmen der Klimaabgabe zu kompensieren, wie dies Art. 131a Abs. 5 E‑BV vorsehe.

Begründung siehe Downloads.

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