Finanzausgleich 2016 zwischen Bund und Kantonen; Ressourcen-​, Lasten-​ und Härteausgleich; Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)

Sehr geehrter Herr Huber

Für die Gelegenheit zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom Juni 2015 betreffend Finanzausgleich 2016 Stellung nehmen zu können, danken wir.
Anträge:
1. Wir lehnen den Bericht mit den darin gerechneten Zahlen ab und weisen ihn zurück.
2. Die Gewinne der juristischen Personen sind gemäss ihrer effektiven steuerlichen Ausschöpfung im Ressourcenpotenzial zu berücksichtigen:
FiLaV Art. 19, Berechnungen Anhang 6, sei wie folgt anzupassen:
«Die Gewinne der juristischen Personen werden mit einem Faktor von 0.7 in der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage gewichtet.»
3. Die Erhöhung des Faktors Alpha von 0,8 auf 1,5 % für die Vierjahresperiode 2016–2019 wird abgelehnt.

Begründung siehe Downloads.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11