Entlastungsprogramm 2015–2018: Paket 1, Mantelerlass für Verordnungen
Regierungsrat und Verwaltung des Kantons Zug arbeiten mit Hochdruck am Entlastungsprogramm 2015–2018. So hat der Regierungsrat die nötigen Verordnungen angepasst und in erster Lesung verabschiedet. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 3. Juli 2015 Stellung zu nehmen.
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