Entlastungsprogramm 2015–2018: Paket 2: Rahmenbeschluss für Gesetzesänderungen
Der Regierungsrat hat das 2. Paket zum Entlastungsprogramm 2015–2018 beschlossen und die Finanzdirektion beauftragt, den Rahmenbeschluss für die Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung zu geben. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Mittwoch, 23. September 2015.
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