Änderung der Verordnung zum Steuergesetz
Mit Beschluss vom 22. September 2015 hat der Regierungsrat die Finanzdirektion beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung zum Steuergesetz (Umsetzung Steuergesetz 5. Revisionspaket und Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand) durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am Mittwoch, 25. November 2015.
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