Teilrevision der Kernenergieverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 12. Juli 2016 hat Frau Bundesrätin Doris Leuthard den Regierungsrat des Kantons Zug in oben erwähnter Sache zur Stellungnahme eingeladen. Wir äussern uns dazu gerne wie folgt:
Kernkraftwerke müssen sich gemäss geltendem Recht alle 10 Jahre einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (Periodische Sicherheitsüberprüfung, PSÜ) unterziehen. Neu soll der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb ein Bestandteil der PSÜ sein. Damit wird der Sicherheitsnachweis von der Stufe Richtlinie auf die Stufe Verordnung gehoben.
Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst die Verankerung auf Verordnungsstufe und damit die erhöhte Verbindlichkeit. Er unterstützt ebenso die damit verbundene Konkretisierung der Mindestanforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb.
Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11