Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 14. Oktober 2015 haben Sie die Kantonsregierungen zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen bis 29. Januar 2016 eingeladen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir die Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.

Details siehe Downloads.

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