Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 11. März 2016 haben Sie die Kantonsregierung des Kantons Zug im Auftrag des Bundesrates eingeladen, zu den geplanten Änderungen der erbrechtlichen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) bis zum 20. Juni 2016 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung und äussern uns fristgemäss wie folgt:
Antrag
Die Vorlage betreffend die Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht) sei unverändert zu verabschieden.

Begründung siehe Downloads.

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