Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
Mit zwei neuen Bestimmungen im EG Waldgesetz soll die Förderung von einheimischem Holz als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger durch den Kanton gesetzlich verankert werden. Damit setzt die Regierung eine vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion betreffend Holzförderung um. Sie hat den Entwurf für eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) und den dazugehörigen Bericht und Antrag verabschiedet und schickt dies nun in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 1. Juli 2016.
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