Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz)

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer

Mit Schreiben vom 28. Juni 2017 haben Sie die Kantone zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz) eingeladen. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2017 die Finanzdirektion mit der direkten Beantwortung dieser Vernehmlassung beauftragt. Gerne nehmen wir zur Vorlage wie folgt Stellung:
Anträge:
Art. 23 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) sei im vorgeschlagenen Sinne zu revidieren.
Art. 70 d VStG sei dahingehend abzuändern, dass die neue Regelung auf alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens des revidierten Art. 23 Abs. 2 noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Rückerstattungsanträge Anwendung findet.
In der Botschaft des Bundesrates ans Eidgenössische Parlament sei explizit festzuhalten, dass die Beurteilung der Kantonalen Steuerverwaltungen, ob die Voraussetzungen von Art. 23 Abs. 2 VStG in einem konkreten Einzelfall erfüllt sind, für die Eidgenössische Steuerverwaltung in dem Sinne verbindlich ist, dass ein Kanton nur bei offensichtlichem Ermessensmissbrauch mit einer Kürzungsverfügung rechnen muss.

Begründungen siehe Download.

Kontakt

Finanzdirektion

Kontaktformular
Anschrift
Finanzdirektion
Baarerstrasse 53, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 728 36 03