Revision des Wasserrechtsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ist vom Bundesrat beauftragt worden, die Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wasserrechtsgesetz, WRG) in die Vernehmlassung zu geben. Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen dazu nach Einbezug der Fachdirektionen die Stellungnahme des Kantons Zug mit den Anträgen:
Im Rahmen der Revision des Wasserrechtsgesetzes sei auch eine Anpassung der NFA-​Systematik vorzunehmen, wonach die Wasserzinseinnahmen dem Ressourcenpotenzial der jeweiligen Kantone angerechnet werden müssen.
Im Übrigen sei das Wasserrechtsgesetz wie vorliegend zu verabschieden.

Begründung siehe Download.

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