Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Sehr geehrte Frau Scherrer

Mit Schreiben vom 28. Februar 2017 hat das Eidgenössische Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Kantonsregierungen eingeladen, zur Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme lautet wie folgt:

Antrag: Die Anzahl der Kontrollen sei nicht zu erhöhen.

Eventualiter: Die Anzahl Mehrkontrollen für die Kantone resp. deren Tripartite Kommission (TPK) von 4'000 sei nicht proportional über alle Kantone zu verteilen, sondern ausschliesslich risikoexponiert aufzuteilen.

Begründung siehe Download.

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