Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Mit Schreiben vom 5. April 2017 haben Sie uns eingeladen, zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum, eine Stellungnahme einzureichen. Wir bedanken uns für diese Möglichkeit und lassen uns gerne wie folgt vernehmen:
Anträge:
1. Der Kanton Zug stimmt der vorgesehenen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen zu.
2. Wir stimmen der Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum (BGB) zu.

Begründungen siehe Download.

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