Finanzausgleich 2018 zwischen Bund und Kantonen: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Grundlagen für den Ressourcen-​, Lasten-​ und Härteausgleich 2018, zu der Sie uns mit Brief vom 19. Juni 2017 eingeladen haben.
Unsere Plausibilisierung der Datengrundlagen hat ergeben, dass die Berechnungen auf den vom Kanton Zug gelieferten Daten basieren. Wir gehen davon aus, dass die Berechnungen aufgrund korrekter Datenlieferungen aller Kantone seitens EFV korrekt vorgenommen wurden.
Dass der Kanton Zug 2018 erstmals weniger in den Ressourcenausgleich einzahlen muss als im Vorjahr, ist dem Wegfall eines Einmaleffekts geschuldet und nicht etwa einer Verbesserung des Systems. Alle anderen Geberkantone bezahlen erneut mehr. Gleichzeitig erreicht der ressourcenschwächste Kanton 2018 nach Finanzausgleich eine Ressourcenausstattung von 88,2 Prozent des Schweizer Durchschnitts, was einem neuen Rekordwert entspricht (2016: 87,8 Prozent). Die Dotation des Ressourcenausgleichs könnte im Jahr 2018 um fast 900 Millionen Franken gekürzt werden (Vorjahr: 771 Millionen Franken), und das geltende Mindestziel von 85 Prozent würde immer noch erreicht.
Die politische Arbeitsgruppe der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat mit dem Projekt zur Optimierung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) einen Meilenstein gesetzt. Die aktuellen Zahlen 2018 belegen erneut, dass der geltende Ressourcenausgleich deutlich zu hoch dotiert ist und eine Reform des geltenden NFA dringend notwendig ist.
Angesichts der zunehmenden Diskrepanz zwischen effektiver Entwicklung und gesetzlicher Vorgaben kommt dem Kompromiss der Kantone vom 17. März 2017 eine grosse Bedeutung zu.
Die Geberkantone sind im Rahmen des Kompromisses der politischen Arbeitsgruppe der KdK den ressourcenschwachen Kantonen in finanzieller Hinsicht weit entgegengekommen. Wir erwarten daher, dass die Kantone den Kompromiss der KdK gegenüber dem Bund und im Parlament unverändert mittragen werden und verzichten darauf vertrauend im Rahmen dieser Anhörung auf Anträge zur Konzeption und zur Wirkung des NFA.
Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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