Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz)

Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, den Entwurf der Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien, die Zuger Kantonalbank und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 31. Januar 2018 zum Entwurf Stellung zu nehmen.

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