Änderung des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz vom 26. April 1990 (Denkmalschutzgesetz)

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern beauftragt, den Entwurf der Revision des Denkmalschutzgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 4. Oktober 2017 zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.

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